Am 1. März war ich auf einer Tagesveranstaltung des VDSI im Hause der ‚Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung’ (DGUV). In einem Fachvortrag berichtete Dr. Frank Bell, dass momentan eine Onlinehilfe zur DGUV Vorschrift 2 ins Internet gestellt wird und ab sofort verfügbar sei. Diese Onlinehilfe erleichtert den Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung abzuschätzen und eine Aufteilung zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Arbeitsmediziner durchzuführen.
Am 1. Januar 2011 war bereits die DGUV Vorschrift 2 als Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der BGen auch mit den Versicherern der öffentlichen Hand. Damit existiert erstmals eine einheitliche Vorschrift für den öffentlichen Dienst und den gewerblichen Sektor, welche darin in Hinblick auf die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung völlig gleichgestellt werden.
Grundlegend neu organisiert wurde die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Bisher wurde der Betreuungsaufwand anhand pauschaler Einsatzzeiten berechnet. Hier hält ein leistungsorientierter Ansatz Einzug, bei dem Betreuungsaufgaben festgelegt und zwischen Arbeitsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt werden. Damit richtet sich der Umfang des Betreuungsbedarfs nach den vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen.
Die Online-Handlungshilfe umfasst zwei separat nutzbare Bereiche, einerseits den Bereich der Grundbetreuung, andererseits den der betriebsspezifischen Betreuung.
Die Grundbetreuung unterstützt den Arbeitgeber darin, seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nachzukommen, die unabhängig von Art und Größe des Betriebes immer anfallen.
Der betriebsspezifische Teil der Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und trägt den speziellen Erfordernissen eines spezifischen Betriebes Rechnung. Dabei wird besonders auf betriebsspezifische Gefährdungen und Situationen eingegangen.
Online-Handlungshilfe ist auf der Webseite der DGUV etwas versteckt erreichbar.
Hier der direkte Link zur Online-Handlungshilfe.