Nachdem der Vermittlungsausschuss kurz zuvor eine Kompromisslösung erarbeitet hatte, stimmte der Bundestag am 10.2.2012 der überarbeiteten Version des Gesetzes zu. In dem bisherigen Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sehen die Länder eine Beeinträchtigung der öffentlichen Entsorger und befürchteten, dass gewerbliche Abfallsammlungen sich die lukrativen „Rosinen“ heraus picken.
Gemäß dem aktuellen Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der am 10.2.2012 bestätigt wurde, müssen Städte und Gemeinden private Konkurrenz bei der Abfallentsorgung zulassen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung „wesentlich leistungsfähiger“ ist. Nach dem alten Entwurf reichte eine Gleichwertigkeit der Sammlungsleistung.
Mit dem Gesetz wird die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.