Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist kurz vor der Bundestagswahl, mit Wirkung vom 23.10.2013, geändert worden.
Die problematischste Änderung in der derzeit gültigen Fassung ist, dass die bisher gängige Praxis, dass der Arzt eine standardisierte Rückmeldung an den Arbeitgeber gibt, nicht mehr erfolgt.
Was bedeutet das?
Wir erinnern uns, in der zuvor gültigen Fassung […]