Das lange umstrittene Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung ist gestern, am 29.6.2012, vom Bundesrat gebilligt worden. Eine Einigung wurde erzielt auf Basis des Kompromissvorschlages des Vermittlungsausschusses vom 27.6.2012.
Die Vergütung für Strom aus Solaranlagen soll danach an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklung angepasst werden. Das bedeutet in der Praxis eine Kürzung der Solarförderung. In dem Gesetz ist durch Einführung eines „atmenden Deckels“ ein Automatismus für zukünftige Vergütungsanpassungen integriert. Außerdem wird über das sogenannte Marktintegrationsmodell nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig.
Im Detail sieht das Gesetz vor, dass es grundsätzlich bei der vom Bundestag beschlossenen Kürzung der Vergütungssätze für neue Fotovoltaikanlagen zum Stichtag 1.4.2012 bleibt. Mittelgroße Dachanlagen, die eine Leistung von 10-40 kW haben, erhalten künftig mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde jedoch um zwei Cent höre setze als vom Bundestag geplant. Mit der absoluten Obergrenze von 52 GW Gesamtleistung wird es keine Förderung für neue Anlagen mehr geben. Bis zum erreichen dieser Obergrenze werden jährlich Neuanlagen, ohne weitere Kürzung gefördert, wenn die Gesamtheit aller Neuanlagen eine Gesamtleistung von 2500-3500 MW nicht übersteigt.