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Am 1. März war ich auf einer Tagesveranstaltung des VDSI im Hause der ‚Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung’ (DGUV). In einem Fachvortrag berichtete Dr. Frank Bell, dass momentan eine Onlinehilfe zur DGUV Vorschrift 2 ins Internet gestellt wird und ab sofort verfügbar sei. Diese Onlinehilfe erleichtert den Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung abzuschätzen und eine Aufteilung zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Arbeitsmediziner durchzuführen.
Am 1. Januar 2011 war bereits die DGUV Vorschrift 2 als Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der BGen auch mit den Versicherern der öffentlichen Hand. Damit existiert erstmals eine einheitliche Vorschrift für den öffentlichen Dienst und den gewerblichen Sektor, welche darin in Hinblick auf die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung völlig gleichgestellt werden.
Grundlegend neu organisiert wurde die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Bisher wurde der Betreuungsaufwand anhand pauschaler Einsatzzeiten berechnet. Hier hält ein leistungsorientierter Ansatz Einzug, bei dem Betreuungsaufgaben festgelegt und zwischen Arbeitsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt werden. Damit richtet sich der Umfang des Betreuungsbedarfs nach den vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen.
Die Online-Handlungshilfe umfasst zwei separat nutzbare Bereiche, einerseits den Bereich der Grundbetreuung, andererseits den der betriebsspezifischen Betreuung.
Die Grundbetreuung unterstützt den Arbeitgeber darin, seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nachzukommen, die unabhängig von Art und Größe des Betriebes immer anfallen.
Der betriebsspezifische Teil der Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und trägt den speziellen Erfordernissen eines spezifischen Betriebes Rechnung. Dabei wird besonders auf betriebsspezifische Gefährdungen und Situationen eingegangen.
Online-Handlungshilfe ist auf der Webseite der DGUV etwas versteckt erreichbar.
Hier der direkte Link zur Online-Handlungshilfe.
Nachdem der Vermittlungsausschuss kurz zuvor eine Kompromisslösung erarbeitet hatte, stimmte der Bundestag am 10.2.2012 der überarbeiteten Version des Gesetzes zu. In dem bisherigen Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sehen die Länder eine Beeinträchtigung der öffentlichen Entsorger und befürchteten, dass gewerbliche Abfallsammlungen sich die lukrativen „Rosinen“ heraus picken.
Gemäß dem aktuellen Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der am 10.2.2012 bestätigt wurde, müssen Städte und Gemeinden private Konkurrenz bei der Abfallentsorgung zulassen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung „wesentlich leistungsfähiger“ ist. Nach dem alten Entwurf reichte eine Gleichwertigkeit der Sammlungsleistung.
Mit dem Gesetz wird die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Am 10.2.2012 hat der Bundesrat zum Änderungsentwurf des KWK-Gesetzes Stellung genommen. Dabei ist es den Ländern wichtig, dass der Einsatz von Brennstoffzellentechnik durch erhöhte Fördersätze vorangetrieben wird.
Die in dem Gesetzesentwurf geplante Förderung des Umbaus von Heißdampfnetzen auf Heißwasser wurde von den Ländern kritisiert, da diese sachfremd sei und dem Förderziel nicht entsprechen würde. Die Länderkammer ging in ihrer Stellungnahme besonders auf das Thema Förderfähigkeit ein. Hier wurden insbesondere Fragen zu Förderfähigkeit, Höhe der Förderung und Förderdauer gestellt.
Die aktuelle Gesetzesänderung erfolgt um das so genannte 25 % Ziel zu erreichen. Hierbei geht es darum, dass bis zum Jahr 2020, 25 % der Stromerzeugung in Deutschland aus Kraft-Wärme-Kopplungs Anlagen stammen soll. Dabei soll die Modernisierung entsprechender KWK-Anlagen und die Nachrüstung von Industrieanlagen förderfähig sein.
Die Abkürzung KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei wird durch eine gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme eine höhere Ausnutzung des primären Energieträgers gewährleistet. Somit steigt der Gesamtwirkungsgrad der Anlage, da die erzeugte thermische Energie nutzbringend, zum Beispiel in Form von Fernwärme, abgegeben werden kann.
Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung ergab, dass unter den derzeitigen Förderbedingungen nur ein Anteil von 20 % der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen erreicht werden kann. Daher erscheint eine Änderung des Kapitalgesetzes als notwendig.
Die diversen, einzelnen Google-Produkte, wie zum Beispiel Google Mail, Google Places, Google plus, Google Analytics, Android Marked, Google Kalender und viele weitere mehr, hatten bisher je eine eigene Datenschutzerklärung. Insgesamt hatte Google über 60 verschiedene Datenschutzerklärung für die einzelnen Produkten veröffentlicht. Dies soll nun verändert werden. In Zukunft wird es für alle Google Produkte nur noch eine einzige Datenschutzerklärung geben. Diese tritt, ebenso wie die geänderten Nutzungsbedingungen, am 1. März 2012 in Kraft.
Dies vereinfacht nicht nur das Arbeiten mit den einzelnen Google Produkten, sondern entlastet auch den Nutzer, der sich künftig nur noch eine Datenschutzerklärung durchlesen muss.
Selbstverständlich ändert sich hierdurch nichts an der bisherigen Praxis. Google bleibt auch weiterhin eine Datenkrake und nutzt viele der erlangten Informationen unter anderem für personalisierte Werbung. Wer allerdings ein Android Smartphone besitzt, kommt eh an den Google Diensten nicht vorbei, da diese eine Basis für die Funktionalität solcher Handys darstellen.
Erfreulich ist, dass man sich bemüht hat, die Datenschutzerklärung in einer Sprache zu verfassen die vom Anwender auch verstanden wird.
Die Datenschutzerklärung und die neuen Nutzungsbedingungen lassen sich unter folgender Seite abrufen: www.google.com/policies
Eckart Hillenkamp, der Inhaber von AREGUS Services, erhielt vom TÜV Nord, nach bestandener Prüfung im Dezember 2011, ein Zertifikat als Energiemanagement -Auditor. Diese Ausbildung wird erst seit relativ kurzer Zeit von den verschiedenen Ausbildungsorganisationen angeboten. Damit gehört er deutschlandweit zu den ersten Personen, die eine Ausbildung als Energiemanagement-Auditor abgeschlossen haben. Zuvor besaß er bereits eine Qualifikation des Energiemanagement-Beauftragten.
Die Themen Energiemanagement und Energieeffizienz sind an sich nicht neu, da sie bisher im Rahmen des Umweltmanagementsystems mit betrachtet wurden. Neu ist nur, dass durch die Normen DIN 16001 und ISO 50001 das Thema Energieeffizienz einen höheren Stellenwert erhält. Die ISO 50001 löst mit Beginn 2012 die EN 16001 komplett ab.
Das Thema Energieeffizienz-Management nimmt auch daher an Bedeutung zu, da eine Zertifizierung des Energiemanagementsystems ab 2012 eine zwingende Voraussetzung für die Rückerstattung von EEG-Umlagen wird. Bisher wurde als Voraussetzung für die Rückerstattung alternativ auch einen existierendes Umweltmanagementsystem anerkannt. Dies ist ab sofort nicht mehr möglich.
AREGUS Services bietet daher Hilfe beim Aufbau eines Energieeffizienz-Managementsystems (EMS) oder bei der Integration des Energieeffizienzparts in ein bestehendes integriertes Managementsystem an. Wir unterstützen Sie in der Vorbereitung auf die Zertifizierung gemäß ISO 50001 und bei der Beantragung der EEG-, Stromsteuer- und Energiesteuer-Rückerstattung sowie bei technischen und organisatorischen Effizienzmaßnahmen. Rufen Sie uns an…
Ende November erlangte AREGUS Services, durch einen behördlich anerkannten Lehrgang, die Fachkunde zur Messung inhalativer Expositionen am Arbeitsplatz gemäß TRGS 402, in Verbindung mit TRGS 400.
Diese spezielle Fachkunde stellt eine gute Ergänzung zur allgemeinen Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsplatzbewertung dar. Damit können qualifizierte Messungen von Staub oder luftgetragenen Gefahrstoffen (z.B. Lösemitteldämpfe, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Quarzstaub) durchgeführt werden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ohne diese Zusatzqualifikation, müsse zusätzlich eine Fachfirma mit einer Messung beauftragen.
Der Vorteil ist hier ein Komplettservice aus einer Hand.
Hier ein englisches Video zum Thema Arbeitssicherheit im Büro.
Dieses englische Video beschreibt, warum ein Sicherheitsbewusstsein für eine Organisation so wichtig ist.
Infovideo zum Befahren von Behältern
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