Am 10.2.2012 hat der Bundesrat zum Änderungsentwurf des KWK-Gesetzes Stellung genommen. Dabei ist es den Ländern wichtig, dass der Einsatz von Brennstoffzellentechnik durch erhöhte Fördersätze vorangetrieben wird.
Die in dem Gesetzesentwurf geplante Förderung des Umbaus von Heißdampfnetzen auf Heißwasser wurde von den Ländern kritisiert, da diese sachfremd sei und dem Förderziel nicht entsprechen würde. Die Länderkammer ging in ihrer Stellungnahme besonders auf das Thema Förderfähigkeit ein. Hier wurden insbesondere Fragen zu Förderfähigkeit, Höhe der Förderung und Förderdauer gestellt.
Die aktuelle Gesetzesänderung erfolgt um das so genannte 25 % Ziel zu erreichen. Hierbei geht es darum, dass bis zum Jahr 2020, 25 % der Stromerzeugung in Deutschland aus Kraft-Wärme-Kopplungs Anlagen stammen soll. Dabei soll die Modernisierung entsprechender KWK-Anlagen und die Nachrüstung von Industrieanlagen förderfähig sein.
Die Abkürzung KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei wird durch eine gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme eine höhere Ausnutzung des primären Energieträgers gewährleistet. Somit steigt der Gesamtwirkungsgrad der Anlage, da die erzeugte thermische Energie nutzbringend, zum Beispiel in Form von Fernwärme, abgegeben werden kann.
Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung ergab, dass unter den derzeitigen Förderbedingungen nur ein Anteil von 20 % der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen erreicht werden kann. Daher erscheint eine Änderung des Kapitalgesetzes als notwendig.