Maschinensicherheit

Nicht jeder Verantwortliche ist mit dem Thema Maschinensicherheit hundertprozentig vertraut.

Oft ergeben sich Problemstellungen oder Herausforderungen aus der täglichen Praxis, hier einige Beispiele:

Beispiel 1

Aufgrund produktionstechnischer Erfordernisse hatte es sich angeboten, die bestehende Produktionsanlage zu optimieren. Es könnte zum Beispiel sein, dass eine bestehende Anlage zwecks höherer Automatisierung und Optimierung mit einer automatischen Verpackungsanlage nachgerüstet wird. Diese Änderung wurde vom Betreiber geplant, in Auftrag gegeben und mit externer Hilfe umgesetzt.

Nach einiger Zeit, inzwischen hatte ein Auditor böse Fragen gestellt, wächst bei den Projektverantwortlichen die Unsicherheit, ob denn alle rechtlichen Verpflichtungen auch ordnungsgemäß umgesetzt und dokumentiert wurden. Der Auditor hatte sogar so etwas erwähnt wie, dass man jetzt als Betreiber sogar die Herstellerpflichten erfüllen müsste, da man durch diesen Vorgang zum Hersteller der Gesamtanlage (nicht nur der Verpackungseinheit) geworden ist.

Was ist zu tun?

Beispiel 2

In ihrer Werkstatt besitzen sie noch eine uralte Drehbank. Diese ist schon seit ewigen Zeiten in Betrieb und stammt noch aus der Zeit vor der Maschinenrichtlinie. Daher besitzt sie auch kein CE-Kennzeichen. In einem Gespräch mit einem Bekannten aus einer anderen Firma erfahren Sie, dass aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung 2015 mit dem Mythos „Bestandsschutz für Altmaschinen“ aufgeräumt wurde. Angeblich muss man Altmaschinen sicherheitstechnisch auf den aktuellen Stand bringen.

Ist das korrekt? Muss ich auch ein CE Kennzeichen anbringen und damit ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchführen? Darf ich die Altmaschinen überhaupt weiterbetreiben? Wenn ja, was muss ich unternehmen?

 

Beispiel 3

Sie betreiben eine chemische Anlage und stehen vor der Frage, ob diese gemäß Maschinenrichtlinie eine „Gesamtheit von Maschinen“ oder eine „Verfahrenstechnische Anlage“ darstellt.

Wie kann ich diese beiden Fälle auseinanderhalten? Stimmt es, dass ich mich je nach Ergebnis in unterschiedlichen Rechtsbereichen (Maschinenrichtlinie / Betriebssicherheitsverordnung) befinde?

 

Wenn Ihnen diese Probleme bekannt vorkommen und Sie einen kompetenten Ansprechpartner zur Unterstützung bei diesen Herausforderungen suchen, sprechen Sie mich an: 0208 3079345